Allgemeine Geschäftsbedingungen von Global Pioneers


Die folgenden Geschäftsbedingungen informieren dich über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte nimm dir Zeit und lies die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir dir zur Beantwortung gerne zur Verfügung.
Grundlegende Bestimmungen


(1.1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dir als Reiseanbieter und uns, Global Pioneers. Soweit nicht anders vereinbart, widersprechen wir der Einbeziehung eigener Bedingungen deinerseits.

(1.2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Bestellvorgang und Vertragsabschluss

(2.1) Durch die Übermittlung des Dokuments „Expeditionsfragebogen“ bietest du Global Pioneers den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der aktuellen Reiseausschreibung für die entsprechende Reise sowie für den gewählten Reisezeitraum verbindlich an. Die Übersendung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Die Übersendung wird von dir im Namen und für alle im Fragebogen aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Du haftest für sämtliche Vertragsverpflichtungen der aufgeführten Teilnehmer wie für deine eigenen, sofern du diese Haftung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

(2.2) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Fragebogens durch Global Pioneers zustande. Wir bestätigen dir den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder als E-Mail-Anhang) direkt nach Annahme des Fragebogens.

(2.3) Das Mindestalter für Kunden beträgt (vollendete) 18 Jahre.
Leistungen

(3.1) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Global Pioneers in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an dich, die den Vertragsschluss bestätigt.

(3.2) Leistungen, die als Fremdleistungen direkt von dir bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

(3.3) Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

(3.4) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Global Pioneers ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Bezahlung

(4.1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist: der Gesamtreisepreis), sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

(4.2) Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Global Pioneers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Global Pioneers dich mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 oder 6.3 orientieren, vorausgesetzt, du hattest nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

(4.3) Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 6.2) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

(5.1) Global Pioneers behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. angemessene Routenänderungen aus Sicherheits- oder Witterungsgründen). Wir haben dich hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(5.2) Guides und Expeditionsleiter verfügen gemeinschaftlich über einen großen Erfahrungsschatz, um einen sicheren Ablauf der Reise zu gewährleisten. Ihren Anweisungen ist jederzeit und in vollem Umfang Folge zu leisten. Grob fahrlässiges oder leichtsinniges Verhalten während der Reise kann zum Ausschluss führen. In solch einem Extremfall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistungen.
Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung

(6.1) Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Global Pioneers zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dir wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären (z.B. per E-Mail).

(6.2) Trittst du vom Reisevertrag zurück, so kann Global Pioneers von dir eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu haben wir die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Global Pioneers und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt, wie folgt bestimmen:
– Rücktritt länger als 120 Tage vor Reisebeginn: 50% der Gesamtkosten
– Rücktritt 120 Tage vor Reisebeginn: 80% der Gesamtkosten
– Rücktritt 90 Tage vor Reisebeginn: 100% der Gesamtkosten.
Als Reisebeginn wird das genannte Datum des Reisebeginns auf der Webseite angesehen.

(6.3) Im Falle höherer Gewalt, wie beispielsweise einem Tsunami oder einem Bürgerkrieg, welcher die Durchführung der Reise unmöglich macht, erstattet Global Pioneers den geleisteten Betrag zurück.
Umbuchungen, Ersatzpersonen

(7.1) Du kannst innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt dir ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Global Pioneers nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und du gegenüber Global Pioneers als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir haben dir einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Reiseversicherungen

(8.1) Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen dir ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:


– Reiserücktrittkostenversicherung,
– Reisegepäckversicherung,
– Reiseabbruchversicherung,
– Reiseunfallversicherung,
– Auslandsreisekrankenversicherung inkl. der Rückführungskosten durch Unfall, Krankheit oder Tod

(8.2) Jeder Teilnehmer einer Reise muss über eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportgarantie verfügen, um mögliche Kosten für Krankenversorgung, Bergung und Rückführung abzudecken. Solltest du dich dagegen entscheiden, ist Global Pioneers in jedem Fall von Schadenersatzforderungen freizustellen. Wir empfehlen allen Teilnehmern einer Reise eine sorgfältige eigenverantwortliche Vorbereitung auf die bevorstehenden Herausforderungen. Dazu gehört die Recherche der Sicherheits- und Einreisebestimmungen für das Zielland, die Festlegung von Verhaltensregeln für Ausnahme- und Gefahrensituationen sowie die Sicherstellung der eigenen körperlichen Fitness.
Rücktritt und Kündigung durch Global Pioneers

(9.1) Global Pioneers kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn wir in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dir spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben haben, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angeben.

(9.2) Global Pioneers kann ohne Frist zurücktreten, wenn du die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig störst oder wenn du dich in solchem Maße vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir deshalb den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt haben.

(9.3) Global Pioneers kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Wir haben sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

(9.4) Tritt Global Pioneers nach 9.1 oder 9.2 vom Reisevertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dir zurückerstattet. Wir übernehmen keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die du außerhalb des Leistungsangebotes von Global Pioneers erworben hast.

(9.5) Du kannst die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Global Pioneers in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Du hast dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch uns dir gegenüber geltend zu machen. Andernfalls erhältst du unverzüglich die auf den Reisepreis geleistete Anzahlung zurück.
Mitwirkungspflichten des Kunden: Überprüfung der körperlichen Konstitution

(10.1) Wichtig: Du bist verpflichtet, vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route durch extreme klimatische Verhältnisse mit deiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und deinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist. Du hast dabei zu berücksichtigen, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine Expeditionsreise in abgelegene und schwer erreichbare Regionen handelt, in der eine Not-Evakuierung nicht immer verfügbar ist. Es besteht nur die Erstversorgung durch die Expeditionsleiter.

(10.2) Du bist verpflichtet, die im Expeditions-Fragebogen bei der Buchung angegebenen Daten als vollständig und wahrhaftig zu bestätigen. Andernfalls kannst du nicht an der Expedition teilnehmen, und gemäß § 275 BGB besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung, ohne dass eine Kostenerstattung erfolgt. Jegliche Änderungen der Daten müssen zwingend vor dem Abreisetag mitgeteilt werden.

(10.3) Wird die Erbringung der Leistung Global Pioneers i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil du wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem anderen Grund reiseunfähig bist, so ist der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen.
Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

(11.1) Du hast auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Global Pioneers oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Global Pioneers infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, bist du nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangst du Abhilfe, hat Global Pioneers den Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Global Pioneers kann auf die Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Kann Global Pioneers die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Global Pioneers Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

(11.2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Global Pioneers innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kannst du im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird.
Haftung
Für eine Haftung von Global Pioneers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. Die Ausschlüsse oder Beschränkungen der Haftung von Global Pioneers gelten auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(12.1) Die vertragliche Haftung von Global Pioneers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

(12.2) Global Pioneers haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für dich erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Global Pioneers sind. Internationale Abkommen können möglicherweise zusätzliche Ansprüche begründen, die von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleiben. Global Pioneers haftet jedoch für Leistungen die Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden von dir die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch Global Pioneers ursächlich geworden ist.

(12.3) Global Pioneers haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust. In diesem Fall haftet Global Pioneers jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Global Pioneers haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(12.4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für physische Produkte bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, Mängeln nach Übernahme einer Garantie oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Reisen weist Global Pioneers darauf hin, dass erhöhte Risiken wie Erkrankungen, Unfälle und Verletzungen möglich sind. Obwohl Global Pioneers einen hohen Sicherheitsstandard bietet, übernehmen wir keine Haftung für die körperliche Unversehrtheit. Es ist möglich, dass kleinere Verletzungen wie Aufscheuern, blaue Flecken, Zerrungen oder Muskelkater auftreten.
Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

(13.1) Global Pioneers informiert dich über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und gibt eine ungefähre Dauer an, die für die Beschaffung etwaiger Dokumente benötigt wird. Die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise relevanten Vorschriften liegt jedoch in deiner Verantwortung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, es sei denn, sie resultieren aus einer Falsch- oder Nichtinformation durch uns.

(13.2) Falls du Einreisevorschriften einzelner Länder nicht einhältst und dadurch an der Reise gehindert wirst, kann der Reiseveranstalter dir entsprechende Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen. Global Pioneers übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn du Global Pioneers mit der Beschaffung beauftragt hast, es sei denn, Global Pioneers hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

(13.3) Du bist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen und Gesundheitsvorsorge sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften.
Datenschutz, Fotorechte und Widerspruchsrechte
 

(14.1) Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Global Pioneers dich in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Global Pioneers hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage von dir, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung von dir nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten von dir auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hast du das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben. Du kannst unter der Adresse info@global-pioneers.com mit einer E-Mail von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Global Pioneers unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

(14.2) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Bildnisse von Personen nicht ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeitet, zur Schau gestellt oder verbreitet werden. Die nachfolgenden Angaben und diese Einwilligungserklärung beruhen auf der freien Entscheidung von dir. Die Bilder werden auf Datenträgern/Servern von Global Pioneers gespeichert. Du hast das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Eine Weitergabe der Bildnisse an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Rücksprache.
Verwendungszweck:
Mit Bestätigung der AGB willigst du dieser Nutzung der Fotos ein. Die Bildnisse/Filmaufnahmen (mit Ton) werden von Global Pioneers im Rahmen ihrer Marketing- und Werbeaktivitäten verwendet, um folgende Zwecke zu illustrieren:
öffentlich ausliegende sowie interne Druckerzeugnisse (z.B. Broschüren, Informationsschreiben, Flyer, Präsentationen, Plakate, Programmhefte)
den Internetauftritt sowie die Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook, Instagram, YouTube) von Global Pioneers (z.B. www.global-pioneers.com)
Es ist zu beachten, dass Informationen im Internet weltweit suchfähig, abrufbar und veränderbar sind. Auch bei beispielsweise Flyern, Präsentationen und Plakaten ist nicht auszuschließen, dass eine Veröffentlichung über Online-Ausgaben im Internet erfolgt. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verwendungen rechtmäßig bleiben. Dies bedeutet, dass bereits gedruckte Flyer oder Plakate weiterverwendet werden können.

(14.3) Mit einer Nachricht an info@global-pioneers.com kannst du auch der Nutzung oder Verarbeitung deiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes kannst du dich an uns wenden: Tel. +49 15678 435037, E-Mail: info@global-pioneers.com.
Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(15.1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dir und Global Pioneers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit du Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person bist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Global Pioneers vereinbart.

(15.2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.
Reiseveranstalter: Global Pioneers, Geschäftsführerin: Fabienne Gorges, Waldstraße 21, 21465 Reinbek, Germany, Handelsregister: HRB 133031, Amtsgericht Lübeck, USt.-ID: DE296484813, Telefon: +49 178 7827261, E-Mail:info@global-pioneers.com, Internet: https://global-pioneers.com. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Sämtliche der von Global Pioneers angebotenen Reisen sind keine Fern- oder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit mehr oder weniger Expeditionscharakter – in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen. Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden. Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! Global Pioneers Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen. Die Reisen setzen voraus, dass du als Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprichst und von einer kooperativen, flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.